
Gleichzeitig sieht der Minister kaum Spielräume, AfD-Mitglieder im Staatsdienst zu belangen. "Wir kennen die Parteimitgliedschaften unserer Beschäftigten nicht", sagte er. Dies sei auch gut so. Er dürfe auch bei einer rechtsextremen Partei nicht anders handeln: "Sonst wären wir beim Radikalenerlass aus den Siebzigerjahren oder bei einer anlasslosen Gesinnungsprüfung. Das will ich mir nicht vorstellen."
Anders sei dies in sicherheitsrelevanten Bereichen, dort werde genauer überprüft.In der Auseinandersetzung mit der AfD setzt Schuster auf politische Arbeit. "Ich glaube, dass wir auf diesem Weg bessere Chancen haben als über politische Verbotsdiskussionen, die juristisch derzeit nicht halten", so der sächsische Innenminister.
© 2025 dts Nachrichtenagentur