Dem Landgericht Dessau-Roßlau zufolge dürfen Kleingartenvereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftige Gründe verbieten. Denn das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien wiege schwerer als starre Vereinssatzungen. Noch kann der unterlegene Kleingartenverein in Berufung gehen, das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau ist also bislang nicht rechtskräftig. Trotzdem wertet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Entscheidung als starkes Signal und wichtigen Schritt für die Energiewende. Denn die Richter am Landgericht stellten in ihrer jüngsten Entscheidung (Az: 2 O 459/24) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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