Bern - Der Bundesrat hat Eckwerte zur Umsetzung des geplanten Stromabkommens mit der Europäischen Union definiert. So sollen Haushalte und kleinere Unternehmen bis zu einem Verbrauch von 50 Megawattstunden pro Jahr und Arbeitsstätte in der Grundversorgung bleiben dürfen. Der Bundesrat will zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten auch ein Vergleichsportal für Angebote auf dem Strommarkt einrichten lassen, wie er am Mittwoch bekanntgab. Und wie ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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