
Geklagt hatte ein Kunde, der seit 2014 ein Abonnement besaß. Der Dienst hatte die Preise mehrfach erhöht - zuletzt auf 17,99 Euro monatlich. Das Gericht sah in den Änderungsklauseln eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Für die Jahre 2017 und 2018 wies es die Forderung jedoch als verjährt ab.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Es betrifft die niederländische Tochtergesellschaft des Streaminganbieters, die den Dienst in Deutschland vermarktet. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben.
© 2025 dts Nachrichtenagentur