In seinem Urteil vom 12. März 2025 (Aktenzeichen XII ZR 76/24) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Zusammenhang mit einem Windenergie-Nutzungsvertrag mit einer Vertragsklausel beschäftigt, welche die feste Vertragslaufzeit von 20 Jahren an das (ungewisse) künftige Ereignis der Inbetriebnahme der Anlage knüpft (sogenannte "offene Laufzeitklausel"). Der Bundesgerichtshof hat sich dabei insbesondere mit der Kündigungsmöglichkeit des Grundstückseigentümers während […]In seinem Urteil vom 12. März 2025 (Aktenzeichen XII ZR 76/24) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Zusammenhang mit einem Windenergie-Nutzungsvertrag ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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