
Gegen den beschuldigten syrischen Staatsangehörigen bestehe der dringende Verdacht des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung, so die Behörden. Ihm wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 18. Mai vor einem Lokal in Bielefeld mit Messern gezielt auf Gäste eingestochen und dabei vier Personen lebensgefährlich verletzt zu haben.
Es bestehe der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert gewesen sei und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen sei, so der Generalbundesanwalt. Damit sei sie geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen.
© 2025 dts Nachrichtenagentur