Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, die Vorgaben aus der novellierten Erneuerbaren-Richtlinie RED III vollständig in nationales Recht umzusetzen. Da Ende Juni auch die EU-Notfallverordnung ausläuft, droht damit ein Ende der Erleichterungen bei Genehmigungsprozessen gerade für Windkraft-, aber auch Photovoltaik-Anlagen. Im Dezember 2023 beschloss die EU, ihre Notfallverordnung aus Zeiten der Energiekrise 2022 nochmals um 18 Monate zu verlängern. Dies ermöglichte der Bundesregierung, auch ihre Regelungen für beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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