Am heutigen Mittwoch endet die Frist zur Umsetzung zentraler Vorgaben der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) der Europäischen Union in nationales Recht. Wie geht es weiter? Ziel der Richtlinie ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen europaweit zu beschleunigen und dauerhaft zu vereinfachen. Viele der darin enthaltenen Vorgaben knüpfen an Regelungen der EU-Notfallverordnung an, die noch bis zum 30. Juni 2025 gilt. Eine fristgerechte Umsetzung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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