
"Jede Fraktion hat einen Anspruch darauf, angemessen tagen zu können", sagte Klöckner der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Und das ermögliche man als Bundestagsverwaltung. "Wir treffen aber nicht die Entscheidung, wer wohin geht, das ist Sache der Fraktionen. Wenn es hier keine einvernehmliche Einigung gibt, dann wird im Ältestenrat mit Mehrheit entschieden. Das ist erfolgt. Alle müssen arbeiten können. Und das kann ich für die Bundestagsverwaltung garantieren, dass wir dafür sorgen."
Die AfD-Fraktion hatte den zweitgrößten Sitzungssaal, in dem aber die SPD nun weiter tagt, für sich beansprucht. Der Ältestenrat hatte entschieden, dass die AfD stattdessen den früheren Saal der FDP-Fraktion erhält. Die AfD-Fraktion hat 151 Mitglieder, die FDP-Fraktion zuvor 92 Mitglieder.
Auch die Rechte der AfD-Fraktion zur Mitarbeit in den Ausschüssen sieht Klöckner gewahrt. Bei den Wahlen zu den Ausschussvorsitzen waren alle sechs AfD-Abgeordnete, für die die Partei das Vorschlagsrecht hatte, nicht gewählt worden. "Die Abgeordneten in den Ausschüssen haben in geheimer Wahl so entschieden. Rechtlich gibt es dazu ein Verfassungsgerichtsurteil. Das besagt, dass es für niemanden einen Anspruch auf einen Ausschussvorsitz gibt."
"Als Bundestagspräsidentin ist mir wichtig, dass die Rechte jeder Fraktion gewahrt werden, sich politisch einzubringen und gemäß ihrer Größe mit ihren Abgeordneten im Ausschuss mitzuarbeiten." Das sei gegeben. "Auch Rederechte und Redezeiten sind klar geregelt und werden eingehalten", so Klöckner.
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