
Insgesamt sind dem Bundestag demnach 23 Fälle gemeldet worden. In allen Fällen habe die Bundestagspräsidentin in Fortsetzung einer langjährigen Praxis die Staatsanwaltschaft Berlin um strafrechtliche Ermittlungen gebeten und ihre erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Einige der Vorgänge betreffen - wie bereits in der Vergangenheit - das Parlamentarische Kontrollgremium, das für die deutschen Nachrichtendienste zuständig ist. Anfang April machte das Gremium in seinem Tätigkeitsbericht öffentlich, dass es in Einzelfällen erneut festgestellt habe, "dass Inhalte aus Verschlusssachen und aus geheimen Beratungen des Gremiums in Medienveröffentlichungen thematisiert wurden". Solche Fälle seien durchweg der Präsidentin des Bundestags gemeldet worden.
© 2025 dts Nachrichtenagentur