Nordrhein-Westfalen macht sich für Floating PV auf künstlichen Gewässern stark. Die bestehenden Vorgaben seien zu streng. Potenziale auf Kies- und Baggerseen sollten besser genutzt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich im Bundesrat für eine Änderung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes ein. Damit soll der Bau von größeren, schwimmenden Photovoltaikanlagen (Floating PV) "auf künstlichen und stark veränderten Gewässern" ermöglicht werden. Derzeit, so eine Mitteilung der Landesregierung, schränken die gesetzlichen Vorgaben entsprechende Projekte "durch pauschale Flächen- und Abstandsgrenzen" ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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