Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung zur rechtlichen Einordnung von Kundenanlagen getroffen. Das Kundenanlagenprivileg, bisher ein zentraler Baustein für wirtschaftlich tragfähige Mieterstrom- und Quartierslösungen, ist in den meisten Fällen nicht mehr anwendbar. Der BGH folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. November […]Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung zur rechtlichen Einordnung von Kundenanlagen getroffen. Das Kundenanlagenprivileg, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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