Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv Bern - Mindestlöhne, die in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) von den Sozialpartnern ausgehandelt und vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wurden, sollen nicht durch kantonale oder regionale Regelungen ausgehebelt werden dürfen. Sonst droht ein Flickenteppich, der die Sozialpartnerschaft schwächt. In der Sommersession berät der Nationalrat über eine Revision des Bundesgesetzes über die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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