Wer in Baden-Württemberg eine Floating-PV-Anlage bauen will, muss zum Ufer einen Mindestabstand von 10 Metern einhalten. Dieser Abstand zum Gewässerrand gilt grundsätzlich, und damit auch für PV-Anlagen an Land. Schwimmende PV-Anlagen müssen in Baden-Württemberg einen Streifen von zehn Metern zum jeweiligen Gewässerrand und damit zu den Ufern aufweisen. Darauf weist der Landesnaturschutzverband (LNV) hin, Dachverband von 36 Naturschutzvereinen in Baden-Württemberg. Entsprechend müssen Bebauungspläne ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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