Eisenstadt (ots) -
Landesgericht Eisenstadt: Verträge wurden rückdatiert, gefälscht und sind rechtlich nichtig
Das Landesgericht Eisenstadt hat den zentralen Klagsforderungen von Michael Wagner, Masseverwalter der österreichischen BIA Separations GmbH, gegen die frühere 100-prozentige Tochtergesellschaft Sartorius BIA Separations d.o.o. aus Slowenien in nahezu vollem Umfang stattgegeben. Das noch nicht rechtskräftige Urteil vom 12. Mai 2025 (2 Cg 116/24d, 115/24g) stellt klar: Die Verträge, auf die sich die slowenische Gesellschaft bei der Geltendmachung von Eigentumsrechten an Immaterialgüterrechten und exklusiven Vertriebsrechten stützte, sind rechtlich nichtig oder nicht wirksam abgeschlossen. Sie basierten laut Gericht auf gefälschten Dokumenten, nachträglich erstellten Vertragsanhängen und Kollusion.
Rückwirkende Verschiebung von Vermögenswerten, Eigentums- und Vertriebsrechten
Laut Urteil wurde versucht, Vermögenswerte der insolventen BIA Separations GmbH rückwirkend und ohne Wissen der zuständigen Aufsichtsgremien auf die slowenische Tochtergesellschaft zu übertragen - mit dem klaren Ziel, die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Angeblich zentrale Kooperationsvereinbarungen und mehrere Anhänge, mit denen geistiges Eigentum sowie exklusive Vertriebsrechte an die slowenische Gesellschaft übertragen werden sollten, erklärte das Gericht für unwirksam und nichtig. Auch mehrere Zahlungen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro in den Jahren 2014 und 2015 an Sartorius BIA Separations d.o.o. wurden vom Gericht als unrechtmäßig eingestuft. Die slowenische Gesellschaft wurde zur Rückzahlung verpflichtet. Darüber hinaus wurde Sartorius BIA Separations d.o.o. verpflichtet, sämtliche Umsätze seit 20.04.2015 offenzulegen, die durch den Verkauf der CIM®-Technologie außerhalb Sloweniens erzielt wurden. Ebenso muss das Unternehmen das gesamte der BIA SLO zurechenbare geistige Eigentum seit 18.10.2007 offenlegen.
Gezielte Täuschung und Manipulation
Bereits 2012 hatten Jahresabschlussprüfer Unstimmigkeiten bei den Patentrechten festgestellt. Auf Anregung des ehemaligen Prokuristen der BIA Separations d.o.o. Matej Penca und des Geschäftsführers Aleš Štrancar versuchte die Geschäftsführung laut Gericht, diese Auffälligkeiten zu vertuschen - durch rückwirkende Änderungen eines Vertrages zur Rechteübertragung, wobei das ursprüngliche Datum beibehalten wurde. In den Jahren 2013 bis 2015 schufen Matej Penca und Ales Strancar die mit 18.10.2007 datierte Kooperationsvereinbarung zudem eigenmächtig und ergänzten diese um Annexe mit jährlichen Zahlungsverpflichtungen der österreichischen Gesellschaft zugunsten der slowenischen Gesellschaft - ohne Zustimmung durch den Gesellschafterbeirat oder die Gesellschafterversammlung.
Das Gericht sah in diesen Vorgängen grob sittenwidriges Handeln und eine gravierende Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze sowie der geschäftlichen Sorgfaltspflicht - sowohl nach österreichischem als auch slowenischem Recht. Die Verträge wurden heimlich erstellt oder nachträglich geändert, ohne Wissen oder Zustimmung der zuständigen Gremien. Das Gericht bewertete dieses Vorgehen als grob sittenwidrig, gesetzeswidrig und unzulässig. Infolge dieser Einschätzung wurden die Kooperationsvereinbarung und sämtliche zugehörigen Annexe für nichtig bzw den Insolvenzgläubigern gegenüber für unwirksam erklärt - aufgrund vorsätzlichen Handelns, Machtmissbrauchs und schadensverursachender Maßnahmen zulasten der österreichischen BIA Separations GmbH.
Michael Wagner, Masseverwalter der BIA Separations GmbH: "Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg. Es bestätigt, dass die angebliche Rechtsgrundlage für den Eigentumsanspruch der slowenischen Gesellschaft am geistigen Eigentum nie bestanden hat. Unser Ziel war nicht die Auseinandersetzung, sondern der Schutz der Rechte aller Gläubiger und Investoren der BIA Separations GmbH, die der Geschäftsführung der Gesellschaft in gutem Glauben vertraut haben - und die Sicherstellung von Transparenz bei Verträgen mit weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen. Das Urteil sendet ein klares Signal: Verdeckte Versuche, sich ohne Rechtsgrundlage Vermögen anzueignen, haben keinen Bestand."
Das Urteil stellt die Nichtigkeit mehrerer zentraler Verträge fest, die als Grundlage für den angeblichen Eigentumsanspruch von Sartorius BIA Separations d.o.o. dienten. In einem nächsten Schritt wird das Gericht nun die finanziellen Konsequenzen der Handlungen des Geschäftsführers prüfen.
Pressekontakt:
Dr. Alfred Autischer für die Bia Separations GmbH
Telefon: +43 664 8844 6420
E-Mail: office@autischer.at
Original-Content von: Gaisberg Consulting GmbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/120433/6050061
Landesgericht Eisenstadt: Verträge wurden rückdatiert, gefälscht und sind rechtlich nichtig
Das Landesgericht Eisenstadt hat den zentralen Klagsforderungen von Michael Wagner, Masseverwalter der österreichischen BIA Separations GmbH, gegen die frühere 100-prozentige Tochtergesellschaft Sartorius BIA Separations d.o.o. aus Slowenien in nahezu vollem Umfang stattgegeben. Das noch nicht rechtskräftige Urteil vom 12. Mai 2025 (2 Cg 116/24d, 115/24g) stellt klar: Die Verträge, auf die sich die slowenische Gesellschaft bei der Geltendmachung von Eigentumsrechten an Immaterialgüterrechten und exklusiven Vertriebsrechten stützte, sind rechtlich nichtig oder nicht wirksam abgeschlossen. Sie basierten laut Gericht auf gefälschten Dokumenten, nachträglich erstellten Vertragsanhängen und Kollusion.
Rückwirkende Verschiebung von Vermögenswerten, Eigentums- und Vertriebsrechten
Laut Urteil wurde versucht, Vermögenswerte der insolventen BIA Separations GmbH rückwirkend und ohne Wissen der zuständigen Aufsichtsgremien auf die slowenische Tochtergesellschaft zu übertragen - mit dem klaren Ziel, die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Angeblich zentrale Kooperationsvereinbarungen und mehrere Anhänge, mit denen geistiges Eigentum sowie exklusive Vertriebsrechte an die slowenische Gesellschaft übertragen werden sollten, erklärte das Gericht für unwirksam und nichtig. Auch mehrere Zahlungen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro in den Jahren 2014 und 2015 an Sartorius BIA Separations d.o.o. wurden vom Gericht als unrechtmäßig eingestuft. Die slowenische Gesellschaft wurde zur Rückzahlung verpflichtet. Darüber hinaus wurde Sartorius BIA Separations d.o.o. verpflichtet, sämtliche Umsätze seit 20.04.2015 offenzulegen, die durch den Verkauf der CIM®-Technologie außerhalb Sloweniens erzielt wurden. Ebenso muss das Unternehmen das gesamte der BIA SLO zurechenbare geistige Eigentum seit 18.10.2007 offenlegen.
Gezielte Täuschung und Manipulation
Bereits 2012 hatten Jahresabschlussprüfer Unstimmigkeiten bei den Patentrechten festgestellt. Auf Anregung des ehemaligen Prokuristen der BIA Separations d.o.o. Matej Penca und des Geschäftsführers Aleš Štrancar versuchte die Geschäftsführung laut Gericht, diese Auffälligkeiten zu vertuschen - durch rückwirkende Änderungen eines Vertrages zur Rechteübertragung, wobei das ursprüngliche Datum beibehalten wurde. In den Jahren 2013 bis 2015 schufen Matej Penca und Ales Strancar die mit 18.10.2007 datierte Kooperationsvereinbarung zudem eigenmächtig und ergänzten diese um Annexe mit jährlichen Zahlungsverpflichtungen der österreichischen Gesellschaft zugunsten der slowenischen Gesellschaft - ohne Zustimmung durch den Gesellschafterbeirat oder die Gesellschafterversammlung.
Das Gericht sah in diesen Vorgängen grob sittenwidriges Handeln und eine gravierende Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze sowie der geschäftlichen Sorgfaltspflicht - sowohl nach österreichischem als auch slowenischem Recht. Die Verträge wurden heimlich erstellt oder nachträglich geändert, ohne Wissen oder Zustimmung der zuständigen Gremien. Das Gericht bewertete dieses Vorgehen als grob sittenwidrig, gesetzeswidrig und unzulässig. Infolge dieser Einschätzung wurden die Kooperationsvereinbarung und sämtliche zugehörigen Annexe für nichtig bzw den Insolvenzgläubigern gegenüber für unwirksam erklärt - aufgrund vorsätzlichen Handelns, Machtmissbrauchs und schadensverursachender Maßnahmen zulasten der österreichischen BIA Separations GmbH.
Michael Wagner, Masseverwalter der BIA Separations GmbH: "Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg. Es bestätigt, dass die angebliche Rechtsgrundlage für den Eigentumsanspruch der slowenischen Gesellschaft am geistigen Eigentum nie bestanden hat. Unser Ziel war nicht die Auseinandersetzung, sondern der Schutz der Rechte aller Gläubiger und Investoren der BIA Separations GmbH, die der Geschäftsführung der Gesellschaft in gutem Glauben vertraut haben - und die Sicherstellung von Transparenz bei Verträgen mit weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen. Das Urteil sendet ein klares Signal: Verdeckte Versuche, sich ohne Rechtsgrundlage Vermögen anzueignen, haben keinen Bestand."
Das Urteil stellt die Nichtigkeit mehrerer zentraler Verträge fest, die als Grundlage für den angeblichen Eigentumsanspruch von Sartorius BIA Separations d.o.o. dienten. In einem nächsten Schritt wird das Gericht nun die finanziellen Konsequenzen der Handlungen des Geschäftsführers prüfen.
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Dr. Alfred Autischer für die Bia Separations GmbH
Telefon: +43 664 8844 6420
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