Leipzig - Im Prozess um das Verbot des Magazins Compact wird das Bundesverwaltungsgericht am 24. Juni das Urteil verkünden. Das Gericht in Leipzig schloss am Mittwoch die Beweisaufnahme ab. Der ursprünglich für Donnerstag freigehaltene Termin für die weitere Verhandlung wird entsprechend nicht mehr benötigt.
In dem Prozess geht es vor allem darum, ob die Verbotsentscheidung des Bundesinnenministeriums auf Grundlage des Vereinsgesetzes rechtens war. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte dieses herangezogen, als sie im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagte. Begründung: Das Magazin sei ein "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots im August 2024 bereits teilweise ausgesetzt, seitdem erscheint "Compact" vorläufig wieder, nun soll eine endgültige Entscheidung fallen.
Sollte der Prozess aus Sicht des Magazins verloren gehen, haben die Verteidiger bereits einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt.
In dem Prozess geht es vor allem darum, ob die Verbotsentscheidung des Bundesinnenministeriums auf Grundlage des Vereinsgesetzes rechtens war. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte dieses herangezogen, als sie im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagte. Begründung: Das Magazin sei ein "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots im August 2024 bereits teilweise ausgesetzt, seitdem erscheint "Compact" vorläufig wieder, nun soll eine endgültige Entscheidung fallen.
Sollte der Prozess aus Sicht des Magazins verloren gehen, haben die Verteidiger bereits einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt.
© 2025 dts Nachrichtenagentur