Zentrale Punkte Kapitalleistungen aus der beruflichen und privaten Vorsorge werden derzeit separat mit einem reduzierten Satz von vier Fünftel besteuert (maximaler Steuersatz von 2,3 % bei der direkten Bundessteuer). Der ursprüngliche Vorschlag zielte darauf ab, die Besteuerung von Renten und Kapitalleistungen der Altersvorsorge anzugleichen. Dafür sollten Kapitalleistungen zum vollen Satz gemeinsam mit dem übrigen Einkommen besteuert werden (maximaler ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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