Die Übergangsfrist für die Meldung elektronischer Kassensysteme endet zum 31. Juli 2025. Damit Einzelhandelsbetriebe - einschließlich Gärtnereien - wissen was zu tun ist, hat der Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE) im Zentralverband Gartenbau (ZVG) ein ZVG-Merkblatt herausgegeben. Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmen, die ein elektronisches...Den vollständigen Artikel lesen ...
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