Mit dem Gesetzentwurf wird die EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III umgesetzt. Allerdings moniert der BDEW direkt, dass nicht das ganze Potenzial genutzt wird. Das Bundeskabinett hat am Dienstag den vorlegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz beschlossen. Damit sollen die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erneuerbaren-Erzeugung außerhalb von Beschleunigungsgebieten erheblich verkürzt werden, wie es vom zuständigen Bundesumweltministerium ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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