Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des KlimaG BW vorgelegt. Neu ist, dass künftig alle Gemeinden unabhängig von ihrer Einwohnerzahl eine Wärmeplanung vorlegen müssen. Damit setzt das Land Vorgaben des WPG um. In ganz Baden-Württemberg sollen künftig die Wärmeplanung sowie Anpassungskonzepte für die Folgen des Klimawandels erstellt werden. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung auf den Weg gebracht hat und den die Regierungsfraktionen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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