Bern - Der Energiekonzern BKW führt rückwirkend auf Anfang April 2025 eine garantierte Mindestvergütung für selbst produzierten, erneuerbaren Strom ein. Damit setzt der Energiekonzern die neue Bundesregelung, die 2026 in Kraft tritt, vorzeitig um. Mit der garantierten Mindestvergütung sollen die Produzentinnen und Produzenten von erneuerbarem Strom vor den Preisschwankungen am Strommarkt geschützt werden. Sie wird in jenen Quartalen ausbezahlt, in ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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