Bern - Die Bundesanwaltschaft darf Spionage-Ermittlungen im Umfeld des Nachrichtendienstes zur angeblichen Weitergabe sensibler Informationen aus der Cyber-Abteilung an Russland aufnehmen. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Ermächtigungsgesuch genehmigt. Für eine solche Ermittlung sei die Genehmigung der Landesregierung nötig, berichtete Radio SRF. Das Ermächtigungsgesuch wurde aufgrund einer möglichen Verletzung des Amtsgeheimnisses, möglicher ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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