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EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen
Berlin, 4. Juli 2025 - Der Vorstand der EV Digital Invest AG (ISIN: DE000A3DD6W5; WKN: A3DD6W), Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH & Co. KG, sieht sich gezwungen, unverzüglich beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen. Die Antragstellung ist erforderlich, weil eine vertraglich verbindlich vereinbarte Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag zum Fälligkeitstag ohne Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung durch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, dem Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R., verweigert wurde. Die finanziellen Mittel waren maßgeblich erforderlich, um eine außerordentliche Einmalverbindlichkeit fristgerecht zu begleichen. Das Verhalten der Mehrheitsaktionärin ist auch insofern überraschend, da vorherige Zahlungen aus der vertraglichen Vereinbarung jeweils immer fristgerecht geleistet wurden und die aktuelle Fassung, aus der die Zahlungspflicht resultiert, von der gegenwärtigen Führung der Mehrheitsaktionärin selbst unterzeichnet wurde. Nach Einschätzung der anwaltlichen Berater der Gesellschaft handelt es sich bei der Zahlungsverweigerung um eine vorsätzliche Verletzung des Darlehnsvertrages sowie einen Treuepflichtverstoß der Mehrheitsaktionärin gegenüber der Gesellschaft. Trotz intensiver Bemühungen des Vorstands, die verbindlich vereinbarte Zahlung auf alternativen Wegen durchzusetzen und die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, konnte in der Kürze der verbleibenden Zeit keine Lösung erzielt werden. Der Vorstand der EV Digital Invest AG nimmt die Entscheidung der Mehrheitsaktionärin mit großem Unverständnis zur Kenntnis, zumal die Gesellschaft sich nach den herausfordernden Jahren der Immobilienkrise operativ wieder stabilisiert. Eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen zeigen Wirkung und die Projekt-Pipeline verbessert sich spürbar in Qualität und Umfang. Umso schwerer wiegt der Umstand, dass die fällige Zahlung genau in diesem Moment überraschend verweigert wurde. Ohne diese unabsehbare Entscheidung durch die Mehrheitsaktionärin wäre der Insolvenzantrag nicht nötig gewesen. Die EV Digital Invest AG wird im Rahmen des beabsichtigten Eigenverwaltungsverfahrens mit den zuständigen Stellen und Verfahrensbeteiligten kooperieren.
04.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | EV Digital Invest AG |
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E-Mail: | info@ev-digitalinvest.de |
Internet: | www.ev-digitalinvest.de |
ISIN: | DE000A3DD6W5 |
WKN: | A3DD6W |
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