Die Bundesregierung plant im Zuge der Umsetzung der EU-weiten Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2 den Schutz vor Hackerangriffen zu verbessern. Das betrifft auch Energiedienstleister, deren Komponenten im Internet steuerbar sind. Der BDEW fordert klarere Definitionen. Nach Ansicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft gibt es weiterhin Nachbesserungsbedarf an der geplanten neuen Gesetzgebung für die Cybersicherheit NIS-2. Bei NIS-2 geht es um die erweiterte Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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