Zürich - Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht hat der Staatsanwaltschaft die Auswertung des beim Onlineportal Inside Paradeplatz beschlagnahmten Materials untersagt. Es bestehe kein «nur ansatzweise ausreichender Tatverdacht» für eine Verletzung des Bankgeheimnisses in der Strafsache Pierin Vincenz. Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni in den Redaktionsräumen von Inside Paradeplatz (IP) und im Privatdomizil von Betreiber Lukas Hässig eine Hausdurchsuchung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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