DJ PTA-News: SunMirror AG: Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde nach dem österreichischen Rechnungslegungs-Kontrollgesetz
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
SunMirror AG: Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde nach dem österreichischen Rechnungslegungs-Kontrollgesetz
Zug (pta000/07.07.2025/13:20 UTC+2)
Zug, Schweiz: 07. Juli, 2025 - Die SunMirror AG ("das Unternehmen", "SunMirror", und zusammen mit ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften die "Gruppe", Wiener Börse: ROR1; ISIN CH0396131929) teilt in Ergänzung zu ihrer Mitteilung vom 4. Juni 2025 mit, dass die österreichische Finanzmarktaufsicht ("FMA") im Rahmen ihrer routinemäßigen Prüfung des geprüften Konzernabschlusses zum 30. Juni 2022 und des Konzernzwischenabschlusses zum 31. Dezember 2021 bzw. 2022 entschieden hat, dass diese in folgender Hinsicht unrichtig sind:
• Falsche Einstufung der Lizenzgebühr: Im Jahr 2020 erwarb eine vollkonsolidierte Tochtergesellschaft der SunMirror
AG im Wege der Sacheinlage 100 % der Anteile an einer Gesellschaft, die das vertragliche Recht hat, einen festen
Geldbetrag pro Einheit Konzentrat zu erhalten, das in Zukunft vom Inhaber des Abbaurechts für das Eisenerzprojekt
Cape Lambert in Westaustralien aus dieser Mine gefördert und tatsächlich verkauft werden kann (das "Royalty Asset"
). Die FMA hat festgestellt, dass dieses Royalty Asset fälschlicherweise als immaterieller Vermögenswert gemäß IFRS
6 bilanziert wurde, während es stattdessen als Finanzinstrument gemäß IFRS 9 (Finanzinstrumente) und IAS 32
(Finanzinstrumente: Darstellung) hätte klassifiziert werden müssen. Infolge der falschen Klassifizierung wurden
auch die im Anhang vorgeschriebenen Angaben zu finanziellen Vermögenswerten nicht gemacht.
• Falsche Bewertung der Lizenzgebühren: Als Folge der oben erwähnten falschen Klassifizierung wurde die Lizenzgebühr
fälschlicherweise mit ihrem historischen Anschaffungswert in Höhe des USD/AUD-Gegenwerts von 23,09 Mio. EUR (gemäß
IFRS 6) bewertet, während sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert (gemäß IFRS 9) hätte bewertet werden müssen. Darüber
hinaus war die FMA der Ansicht, dass der historische Anschaffungswert den beizulegenden Zeitwert nicht angemessen
widerspiegelt, obwohl eine Bewertung durch einen Dritten diesen Wert bestätigte. Daher wurde festgestellt, dass der
von SunMirror ermittelte Wert keinen beizulegenden Zeitwert im Sinne der IFRS darstellt und einen Verstoß gegen die
Anforderungen von IFRS 13.11, IFRS 13.61, IFRS 13.69, IFRS 13.87 und IFRS 13.88 darstellt.
• Falsche Angabe kritischer Ermessensentscheidungen oder Annahmen bei der Bilanzierung nach IAS 1: Die FMA hat
festgestellt, dass SunMirror im Anhang des geprüften konsolidierten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2022
fälschlicherweise angegeben hat, keine Ermessensentscheidungen oder Schätzungen getroffen zu haben, die nach IAS 1
offenzulegen gewesen wären. SunMirror hat stattdessen wesentliche Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit den
Bilanzierungsmethoden für das "Royalty Asset" getroffen. Dementsprechend vertrat die FMA die Auffassung, dass das
Fehlen entsprechender Angaben im geprüften Konzernabschluss zum 30. Juni 2022 den Abschlussadressaten nicht in die
Lage versetzt, die zugrunde liegende Unsicherheit der getroffenen Entscheidungen oder Annahmen sowie deren
Auswirkungen auf und Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu verstehen und
nachzuvollziehen. Das Fehlen solcher Angaben wird als Verstoß gegen IAS 1.122, IAS 1.125 und IAS 1.31 angesehen.
Wäre das Royalty Asset gemäß der Entscheidung der FMA als Finanzinstrument gemäß IFRS 9 und IAS 32 zu bilanzieren, wäre es einer jährlichen Wertminderungsprüfung zu unterziehen, was zu einer Abschreibung und Anpassung der Jahresabschlüsse der Vorjahre führen könnte.
Das Unternehmen ist mit den Schlussfolgerungen der FMA nicht einverstanden und kann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids eine Berufung einlegen. Eine etwaige Berufung hätte keine aufschiebende Wirkung auf die Entscheidung. SunMirror wird seine Optionen prüfen und zu gegebener Zeit weitere Informationen zur Verfügung stellen.
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Über die SunMirror AG
Die Gruppe investiert in strategische Mineralexplorationsanlagen mit einem starken Schwerpunkt auf nachhaltigen grünen Batteriemetallen wie Kobalt, Lithium und Nickel sowie auf Kupfer- und Goldvorkommen in entwickelten Märkten. Ziel des Unternehmens ist es, entweder zu einem späteren Zeitpunkt Mineralien zu produzieren oder diese Anlagen an strategische Käufer zu verkaufen. Die wichtigsten Explorationsanlagen, die SunMirror im Jahr 2020 erwarb, befinden sich derzeit in Westaustralien, aber die Gruppe beabsichtigt, ihr Portfolio durch zusätzliche Bergbaulizenzen im Frühstadium zu ergänzen, wobei der Schwerpunkt auf Europa liegt, mit dem Ziel, eine sichere, stabile und nachhaltige Versorgung mit Batterierohstoffen zur Unterstützung der elektrischen Revolution zu bieten. SunMirror ist der festen Überzeugung, dass die Suche nach umweltfreundlichen Batteriemetallen mit einem nachhaltigen Ansatz für den Bergbau einhergehen muss, und strebt daher an, eine Referenz auf "verantwortungsvolle Exploration" zu werden.
Die Aktien des Unternehmens (ISIN CH0396131929) notieren an der Wiener Börse (Auktionshandel, Ticker: ROR1). Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.sunmirror.net.
Kontakt
COMMUNICATION PUBLIC AFFAIRS Alexander Schmitt-Geiger
Büro München Schwandorfer Str. 3 81549 München - Deutschland Tel.: +49 (0) 89 51 39 96 00 Mail: schmitt@public-affairs-net.de Web: www.public-affairs-net.de
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Aussender: SunMirror AG General-Guisan-Strasse 6 6300 Zug Schweiz Ansprechpartner: Alexander Schmitt-Geiger, COMMUNICATION PUBLIC AFFAIRS Tel.: +49 89 51399600 E-Mail: info@sunmirror.ch Website: www.sunmirror.net ISIN(s): CH0396131929 (Aktie) Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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July 07, 2025 07:20 ET (11:20 GMT)