Wetzikon - Das Spital Wetzikon wird nun Thema fürs Zürcher Obergericht: Nachdem das Bezirksgericht Hinwil entschieden hat, dass der Schuldenruf für Anleihengläubiger «angemessen und sachgerecht» war, zog ein Investmentfonds den Fall ans Obergericht. Das Bezirksgericht Hinwil kam zum Schluss, dass Anleihengläubiger beim Schuldenruf des Spitals Wetzikon nicht benachteiligt würden. Der Investmentfonds Clearway Capital Partners, der zu den Anleihengläubigern ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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