Berlin - Die Bundesregierung will den schon lange geplanten "Freundschaftsvertrag" mit Großbritannien nun endlich abschließen. Dieser werde eine ganze Reihe verschiedener Themen behandeln und sei dem Kanzler "ein großes Anliegen", sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Freitag in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.
So gehe es unter anderem um außen- und verteidigungspolitische Fragen, wirtschaftliches Wachstum, aber auch darum, die Kontakte zwischen den Bürgern beider Länder zu stärken. Der Vertrag soll bei einem Antrittsbesuch des Kanzlers am Donnerstag in London unterzeichnet werden.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte ebenfalls am Freitag auf dts-Anfrage, der Vertrag beinhalte unter anderem auch eine Zusammenarbeit im Bereich von "Interoperabilität" der verschiedenen Waffensysteme. Ganz konkret werde außerdem vereinbart, Seeaufklärer von einer Basis in Schottland aus gemeinsam einzusetzen.
Der geplante Vertrag, über den bereits in der letzten Legislaturperiode zwischen Berlin und London verhandelt worden war, soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden. Später ist auch noch eine Ratifizierung des Bundestags erforderlich.
So gehe es unter anderem um außen- und verteidigungspolitische Fragen, wirtschaftliches Wachstum, aber auch darum, die Kontakte zwischen den Bürgern beider Länder zu stärken. Der Vertrag soll bei einem Antrittsbesuch des Kanzlers am Donnerstag in London unterzeichnet werden.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte ebenfalls am Freitag auf dts-Anfrage, der Vertrag beinhalte unter anderem auch eine Zusammenarbeit im Bereich von "Interoperabilität" der verschiedenen Waffensysteme. Ganz konkret werde außerdem vereinbart, Seeaufklärer von einer Basis in Schottland aus gemeinsam einzusetzen.
Der geplante Vertrag, über den bereits in der letzten Legislaturperiode zwischen Berlin und London verhandelt worden war, soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden. Später ist auch noch eine Ratifizierung des Bundestags erforderlich.
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