Die Karlsruher Richter sehen mit ihrem Urteil die Bundesnetzagentur nicht dazu verpflichtet, Verteilnetzbetreibern die Erhebung von Baukostenzuschüssen nach dem Leistungspreismodell zu untersagen. Vielmehr halten sie Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher für berechtigt, wobei sie Ermessensspielraum bei den Verteilnetzbetreibern erkennen. Eine mögliche Abschaffung der Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher wertet das BGH dagegen als eine weitere Privilegierung auf Kosten der Letztverbraucher, die die Netzausbaukosten tragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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