Berlin - Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) ist mit seinem Vorhaben gescheitert, für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft Ausnahmen beim Mindestlohn einzuführen. Wie die "Rheinische Post" (Mittwochsausgabe) berichtet, ist eine solche Ausnahmeregelung rechtlich nicht zulässig.
Zu diesem Ergebnis sei eine von Rainer in Auftrag gegebene Prüfung im Ministerium gekommen, schreibt die Zeitung weiter. Danach widerspreche eine solche Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot, welches unter anderem im Grundgesetz geregelt ist.
Rainer hatte eine Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft ausdrücklich nicht ausgeschlossen und die hausinterne Prüfung in Auftrag gegeben, nachdem der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, im Vorfeld des Bauerntages vorgeschlagen hatte, den Mindestlohn für ausländische Saisonbeschäftigte auf 80 Prozent zu begrenzen. Auf dem Bauerntag bekräftigte Rainer sein Vorgehen.
In der Koalition war die Absicht des Ministers umstritten. So hat die SPD Sonderregelungen beim Mindestlohn strikt abgelehnt.
Zu diesem Ergebnis sei eine von Rainer in Auftrag gegebene Prüfung im Ministerium gekommen, schreibt die Zeitung weiter. Danach widerspreche eine solche Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot, welches unter anderem im Grundgesetz geregelt ist.
Rainer hatte eine Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft ausdrücklich nicht ausgeschlossen und die hausinterne Prüfung in Auftrag gegeben, nachdem der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, im Vorfeld des Bauerntages vorgeschlagen hatte, den Mindestlohn für ausländische Saisonbeschäftigte auf 80 Prozent zu begrenzen. Auf dem Bauerntag bekräftigte Rainer sein Vorgehen.
In der Koalition war die Absicht des Ministers umstritten. So hat die SPD Sonderregelungen beim Mindestlohn strikt abgelehnt.
© 2025 dts Nachrichtenagentur