Berlin - Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seiner früheren Intendantin Patricia Schlesinger das von ihr geforderte monatliche "Ruhegeld" von rund 18.400 Euro zahlen - allerdings zunächst nur für einen Monat. Das entschied das Landgericht Berlin am Mittwoch in einem von Schlesinger angestrengten Zivilprozess, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Wie mit möglichen weiteren Ruhegeldansprüchen zu verfahren ist, blieb zunächst offen.
Nach ihrer Abberufung am 15. August 2022 und ihrer fristlosen Kündigung durch den Verwaltungsrat hatte Schlesinger den Sender auf ein Ruhegeld verklagt. Der Sender reagierte mit einer Gegenklage. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt weiterhin im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal.
Schlesinger stand 2022 wochenlang in der Kritik. Ihr wurden ein teurer Umbau ihrer damaligen Arbeitsräume sowie angebliche Vetternwirtschaft und mutmaßlich falsche Abrechnungen vorgeworfen.
Nach ihrer Abberufung am 15. August 2022 und ihrer fristlosen Kündigung durch den Verwaltungsrat hatte Schlesinger den Sender auf ein Ruhegeld verklagt. Der Sender reagierte mit einer Gegenklage. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt weiterhin im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal.
Schlesinger stand 2022 wochenlang in der Kritik. Ihr wurden ein teurer Umbau ihrer damaligen Arbeitsräume sowie angebliche Vetternwirtschaft und mutmaßlich falsche Abrechnungen vorgeworfen.
© 2025 dts Nachrichtenagentur