Ob Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Onsite-PPA: Viele Photovoltaik-Projekte fallen unter das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zum Begriff der Kundenanlage. Die Begründung des Urteils wurde mit entsprechender Spannung erwartet. Nun liegt sie vor, doch Einigkeit über die richtige Interpretation besteht deshalb noch nicht. Es ist ein Fall mit langer Vorgeschichte und, wie es scheint, auch erheblichen Nachwirkungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Mai postuliert: "Nur eine Energieanlage, die kein Verteilernetz ist, kann bei richtlinienkonformer Auslegung eine Kundenanlage ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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