Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat nun entschieden, dass die Bundesnetzagentur nicht verpflichtet ist, dem Betreiber eines örtlichen Elektrizitätsverteilernetzes die Erhebung eines Baukostenzuschusses nach dem Leistungspreismodell für den Netzanschluss eines Batteriespeichers zu untersagen. Für den Ausbau von Batteriespeichern kam gestern aus Branchensicht eine enttäuschende Nachricht aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) erkennt zwar an, dass sich Batteriespeicher von anderen Verbrauchern ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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