Zürich - Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert ihre Niederlage im Zusammenhang mit der Strafsache Pierin Vincenz. Das Material, welches sie beim Onlineportal Inside Paradeplatz beschlagnahmte, bleibt versiegelt. Es kann nicht ausgewertet werden. Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht hatte der Staatsanwaltschaft verboten, das beschlagnahmte Material auszuwerten. Diesen Entscheid will die Staatsanwaltschaft akzeptieren. Er werde nicht beim Bundesgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 Moneycab