Die Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV-Arbeitgebervereinigung) und der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer reagieren höchst enttäuscht und zugleich besorgt auf das bekannt gegebene Prüfungsergebnis des Bundeslandwirtschaftsministeriums, nach dem aus rechtlichen Gründen bei Saisonarbeitern keine Ausnahme vom gesetzlichen...Den vollständigen Artikel lesen ...
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