Morgen endet die Konsultationsfrist des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) für eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Im Fokus steht auch die von Bioenergieverbänden (HBB) geforderte Übergangsregelung für den Netzanschluss von Biomethananlagen. Wie geht es damit weiter? Unter bestimmten Bedingungen können auch nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) Ende diesen Jahres Biomethananlagen zu den bisher geltenden Konditionen ans Gasnetz angeschlossen werden. Eine grundsätzliche ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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