Der Prime Day zählt noch immer zu den umsatzstärksten und meist umkämpften Tagen, wenn es um Sonderpreise geht. Doch jetzt hat ein Gericht entschieden, dass es bei den Preisangaben bei Amazon nicht immer mit rechten Dingen zugeht. Falsche Rabatte und unfaire Preisangaben - davor warnen die Verbraucherzentralen im Zusammenhang mit Amazon bereits seit längerer Zeit - und jetzt hat das Landgericht München IÂ (Az. 4 HK O 13950/24, nicht rechtskräftig) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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