München (ots) -
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat der Joyn GmbH in seiner heutigen Sitzung die unbefristete Genehmigung zur Verbreitung der bundesweit ausgerichteten Fernseh-Vollprogramme SAT.1, ProSieben und Kabel Eins sowie der Fernseh-Spartenprogramme sixx, SAT.1 GOLD, Kabel Eins Doku, ProSieben MAXX, ProSieben FUN, Kabel Eins CLASSICS, SAT.1 emotions und ran.de (besteht aus linearen audiovisuellen Inhalten) erteilt. Das wurde notwendig, da die Seven.One.Entertainment Group im August auf die Joyn GmbH verschmolzen werden soll. Einem entsprechenden Beherrschungsvertrag zwischen der ProSiebenSat.1 Media SE und der Joyn GmbH zur Eingliederung von Joyn hatte die P7S1-Hauptversammlung bereits Ende Mai zugestimmt.
BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege: "Die beantragte Bündelung von TV und Streaming auf Joyn ist ein weiterer Schritt im Zuge des umfassenden Transformationsprozesses der ProSiebenSat.1 Group. Mit den heutigen Beschlüssen des Medienrats soll die Grundlage für Joyn geschaffen werden, sich in Zukunft auf dem globalen TV- und Streaming-Markt besser aufzustellen. Konsequenz ist die Neuordnung der Zulassungen sämtlicher Voll- und Spartenprogramme des Medienkonzerns, die nun alle aus einer Hand in Bayern genehmigt sind."
Die Genehmigung von SAT.1, ProSieben, Kabel Eins, sixx, SAT.1 GOLD, Kabel Eins Doku und ProSieben MAXX umfasst auch deren Verbreitung zur Einfügung von Werbefenstern in Österreich und der Schweiz. Die Genehmigung betreffend SAT.1 ist insofern eingeschränkt, als Regionalfensterprogramme nach dem jeweiligen Landesrecht organisiert werden. Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme von Regionalfensterprogrammen im Programm SAT.1 bleibt unverändert bestehen.
Die Genehmigungen wurden zunächst vorbehaltlich der zustimmenden Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) erteilt.
Informationen zu allen Ergebnissen der Medienrats-Sitzung vom 17. Juli 2025 finden Sie hier (https://www.blm.de/de/wir-informieren/gremiensitzungen/medienratssitzungen/ergebnisse_mr_9_amtsperiode/20-sitzung-des-medienrats.cfm).
Pressekontakt:
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Stefanie Reger
Pressesprecherin
Tel.: 089 63808-315
E-Mail: stefanie.reger@blm.de
Original-Content von: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/62483/6079029
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat der Joyn GmbH in seiner heutigen Sitzung die unbefristete Genehmigung zur Verbreitung der bundesweit ausgerichteten Fernseh-Vollprogramme SAT.1, ProSieben und Kabel Eins sowie der Fernseh-Spartenprogramme sixx, SAT.1 GOLD, Kabel Eins Doku, ProSieben MAXX, ProSieben FUN, Kabel Eins CLASSICS, SAT.1 emotions und ran.de (besteht aus linearen audiovisuellen Inhalten) erteilt. Das wurde notwendig, da die Seven.One.Entertainment Group im August auf die Joyn GmbH verschmolzen werden soll. Einem entsprechenden Beherrschungsvertrag zwischen der ProSiebenSat.1 Media SE und der Joyn GmbH zur Eingliederung von Joyn hatte die P7S1-Hauptversammlung bereits Ende Mai zugestimmt.
BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege: "Die beantragte Bündelung von TV und Streaming auf Joyn ist ein weiterer Schritt im Zuge des umfassenden Transformationsprozesses der ProSiebenSat.1 Group. Mit den heutigen Beschlüssen des Medienrats soll die Grundlage für Joyn geschaffen werden, sich in Zukunft auf dem globalen TV- und Streaming-Markt besser aufzustellen. Konsequenz ist die Neuordnung der Zulassungen sämtlicher Voll- und Spartenprogramme des Medienkonzerns, die nun alle aus einer Hand in Bayern genehmigt sind."
Die Genehmigung von SAT.1, ProSieben, Kabel Eins, sixx, SAT.1 GOLD, Kabel Eins Doku und ProSieben MAXX umfasst auch deren Verbreitung zur Einfügung von Werbefenstern in Österreich und der Schweiz. Die Genehmigung betreffend SAT.1 ist insofern eingeschränkt, als Regionalfensterprogramme nach dem jeweiligen Landesrecht organisiert werden. Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme von Regionalfensterprogrammen im Programm SAT.1 bleibt unverändert bestehen.
Die Genehmigungen wurden zunächst vorbehaltlich der zustimmenden Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) erteilt.
Informationen zu allen Ergebnissen der Medienrats-Sitzung vom 17. Juli 2025 finden Sie hier (https://www.blm.de/de/wir-informieren/gremiensitzungen/medienratssitzungen/ergebnisse_mr_9_amtsperiode/20-sitzung-des-medienrats.cfm).
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