Der Europäische Rat hat ein Gesetz verabschiedet, das die Umsetzung der Sorgfaltspflichten der Batterieverordnung bis August 2027 verschiebt, um Batterieherstellern und -exporteuren mehr Zeit für die Vorbereitung auf die Einführung zu geben. von pv magazine España Batteriehersteller und Unternehmen, die die Batterien in die EU exportieren, müssen vorerst keine Berichte zur Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten, die sich aus der Batterieverordnung ergeben, einreichen. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Rats hervor. Im Kern der Entscheidung ging es um die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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