Berlin - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das sogenannte "spanische Modell" der elektronischen Fußfessel bundesweit nach Deutschland übertragen.
"Nach dem Sommer werde ich dazu einen Gesetzentwurf vorlegen", sagte Hubig der "Süddeutschen Zeitung". "Familiengerichte können dann nach dem Gewaltschutzgesetz die Anordnung treffen, dass Täter - also beispielsweise Männer, die ihre Ex-Partnerin schlagen oder bedrohen - eine elektronische Fußfessel tragen müssen."
Den Opfern werde es offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen, oder nicht. "Das würde sie dann warnen, wenn der Täter sich ihnen nähert", sagte Hubig. Außerdem solle zum Beispiel die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training verpflichtend angeordnet werden können.
"Und es geht uns um den Schutz von Kindern. Wir wollen Gewaltschutzanordnungen auch im Kindschaftsrecht verankern, um Kinder besser vor einem gewaltausübenden Elternteil zu schützen", sagte die Justizministerin. Außerdem wolle man den Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöhen: "Von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, damit die Anordnungen mehr Wirksamkeit bekommen."
Auf die Frage, wie schnell die Fußfessel bundesweit eingeführt werden könne, sagte Hubig: "Realistisch ist, dass wir damit im Laufe des nächsten Jahres anfangen können." Das Gesetz müsse nach seiner Verabschiedung noch durch die Bundesländer in die Praxis umgesetzt werden. Die Länder würden derzeit aber "bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen der Umsetzung und dem Ausbau der notwendigen Kapazitäten" arbeiten.
"Nach dem Sommer werde ich dazu einen Gesetzentwurf vorlegen", sagte Hubig der "Süddeutschen Zeitung". "Familiengerichte können dann nach dem Gewaltschutzgesetz die Anordnung treffen, dass Täter - also beispielsweise Männer, die ihre Ex-Partnerin schlagen oder bedrohen - eine elektronische Fußfessel tragen müssen."
Den Opfern werde es offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen, oder nicht. "Das würde sie dann warnen, wenn der Täter sich ihnen nähert", sagte Hubig. Außerdem solle zum Beispiel die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training verpflichtend angeordnet werden können.
"Und es geht uns um den Schutz von Kindern. Wir wollen Gewaltschutzanordnungen auch im Kindschaftsrecht verankern, um Kinder besser vor einem gewaltausübenden Elternteil zu schützen", sagte die Justizministerin. Außerdem wolle man den Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöhen: "Von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, damit die Anordnungen mehr Wirksamkeit bekommen."
Auf die Frage, wie schnell die Fußfessel bundesweit eingeführt werden könne, sagte Hubig: "Realistisch ist, dass wir damit im Laufe des nächsten Jahres anfangen können." Das Gesetz müsse nach seiner Verabschiedung noch durch die Bundesländer in die Praxis umgesetzt werden. Die Länder würden derzeit aber "bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen der Umsetzung und dem Ausbau der notwendigen Kapazitäten" arbeiten.
© 2025 dts Nachrichtenagentur