Im vergangenen Jahr urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass sogenannte Bestpreisklauseln bei Booking gegen Kartellrecht verstoßen würden. Das Unternehmen stellte entsprechende Praktiken bereits zuvor aufgrund von Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) ein. Jene sahen vor, dass Anbieter auf der Plattform stets und immer den günstigsten Preis anbieten mussten, und das inklusive sämtlicher ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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