St. Gallen - Das Parlament hat im März 2022 das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet. Künftig sind die Hürden höher, sich zum Nachteil der Gläubigerinnen und Gläubiger von Schulden zu befreien. So müssen etwa öffentlich-rechtliche Forderungen (bspw. Steuern) künftig nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden. Per 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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