Die Clearingstelle EEG|KWKG will in einem Hinweisverfahren klären, wie die Vorgaben des EEG zu verstehen sind, wenn Photovoltaik-Anlagenbetreiber die erhöhte Volleinspeisevergütung beim Netzbetreiber geltend machen wollen. Wer die erhöhte Volleinspeisevergütung für seine Photovoltaik-Anlage in Anspruch nehmen will, muss das dem Netzbetreiber mitteilen. Dies muss laut EEG "im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage vor der Inbetriebnahme und im Übrigen vor dem 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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