Das RED-III-Umsetzungsgesetz schafft einen Rechtsrahmen zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen. Doch zahlreiche neue, unbestimmte Rechtsbegriffe, offene Anwendungsfragen und kurze Fristen werfen die Frage auf, ob eine einheitliche Anwendung der Regelungen zeitnah möglich sein wird. Am 15. August 2025 trat das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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