Nach den Vorgaben des EEG ist die Abgabe der Betreiber an die Standortkommunen von Photovoltaik- und Windkraftanlagen freiwillig. Einige Bundesländer haben jedoch ihre eigenen Beteiligungsgesetze erlassen und diese sehen teilweise empfindliche Strafzahlungen für säumige Betreiber vor, wie Node Energy berichtet. Die im Paragraf 6 EEG verankerte Abgabe von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen, in denen Photovoltaik- und Windkraftanlagen errichtet werden, ist gesetzlich gesehen eine freiwillige Abgabe der Betreiber. Allerdings haben mittlerweile immer mehr Bundesländer ihre eigenen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 pv magazine Deutschland