(Aktualisiert): Nach den Vorgaben des EEG ist die Abgabe der Betreiber an die Standortkommunen von Photovoltaik- und Windkraftanlagen freiwillig. Einige Bundesländer haben jedoch ihre eigenen Beteiligungsgesetze erlassen und diese sehen teilweise empfindliche Strafzahlungen für säumige Betreiber vor, wie Node Energy berichtet. Die Landesgesellschaft NRW. Energy4Climate wies nun darauf hin, dass die Strafzahlung von 0,8 Cent pro Kilowattstunde nur für Betreiber von Windenergieanlagen gilt. Bisher aber kein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden sei. Die im Paragraf 6 EEG verankerte Abgabe ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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