Der Anbieter von PV-Stromlösungen für Mehrfamilienhäuser, Pionierkraft, hat sein Geschäftsmodell wegen der jüngsten Urteile zu Mieterstrom von einem Energierechtsanwalt prüfen lassen. Das Ergebnis: Pionierkraft nutze Direktleitungen und keine Kundenanlagen, für die Netzentgelte anfallen können. Das Unternehmen Pionierkraft sieht sein Geschäft nicht von den Urteilen rund um den Mieterstrom negativ betroffen. Das erklärte es in einer juristischen Stellungnahme. Der Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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