Eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes soll die Nutzung von Balkonkraftwerken ausdrücklich erlauben. Dies ist der zweite Anlauf des Bundesrats. Die Bundesregierung ist, wie schon beim ersten Mal, dagegen - und nennt hierfür durchaus plausible Gründe. "Balkonkraftwerke sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig. " Dieser Satz soll in Paragraf 3 des Bundeskleingartengesetzes eingefügt werden. So lautet zumindest ein auf Antrag des Bundeslands Bayern gefasster Beschluss des Bundesrats vom 11. Juli. Der Gesetzentwurf liegt jetzt dem Bundestag zur Beratung vor. Dies ist der zweite Anlauf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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