Bangalore/Berlin - Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) erwartet keine Änderungen bei der Aufnahme von Afghanen im Rahmen des Ortskräfte- und anderer Programme durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses hatte am Montag den Stopp der Aufnahmeverfahren durch die Bundesregierung und damit die Verweigerung von Visa für eine afghanische Familie durch das Auswärtige Amt im Frühsommer für rechtmäßig erklärt.
Wadephul sagte am Dienstag während seiner Indien-Reise in Bangalore dem Sender "Welt TV" zu der Gerichtsentscheidung: "Wo wir eine Zusage gemacht haben, da müssen wir diese Zusage einhalten." Der Minister weiter: "Natürlich werden wir diese Zusage widerrufen, wenn es Gründe gibt, die gegen die Aufnahme von Personen sprechen, etwa weil die Identität falsch ist, etwa weil Sicherheitsgefährdungen von derartigen Personen ausgehen könnten." Solche Personen werde man "selbstverständlich nicht automatisch nach Deutschland aufnehmen". Aber es gelte eben auch: "Wo Deutschland eine Zusage gemacht hat, da wird Deutschland dazu stehen."
Das Gericht hatte in seinem unanfechtbaren Beschluss dargelegt, dass eine Erklärung der Aufnahmebereitschaft in der Vergangenheit "keinen Visumsanspruch" begründe. Die Bundesregierung habe hier ein "weites Ermessen". Das Oberverwaltungsgericht hob damit ein gegenteiliges Verwaltungsgerichts-Urteil auf.
Wadephul sagte am Dienstag während seiner Indien-Reise in Bangalore dem Sender "Welt TV" zu der Gerichtsentscheidung: "Wo wir eine Zusage gemacht haben, da müssen wir diese Zusage einhalten." Der Minister weiter: "Natürlich werden wir diese Zusage widerrufen, wenn es Gründe gibt, die gegen die Aufnahme von Personen sprechen, etwa weil die Identität falsch ist, etwa weil Sicherheitsgefährdungen von derartigen Personen ausgehen könnten." Solche Personen werde man "selbstverständlich nicht automatisch nach Deutschland aufnehmen". Aber es gelte eben auch: "Wo Deutschland eine Zusage gemacht hat, da wird Deutschland dazu stehen."
Das Gericht hatte in seinem unanfechtbaren Beschluss dargelegt, dass eine Erklärung der Aufnahmebereitschaft in der Vergangenheit "keinen Visumsanspruch" begründe. Die Bundesregierung habe hier ein "weites Ermessen". Das Oberverwaltungsgericht hob damit ein gegenteiliges Verwaltungsgerichts-Urteil auf.
© 2025 dts Nachrichtenagentur