Eschborn (ots) -
- Besonders privat Vermietende sind nicht ausreichend über aktuelle gesetzliche Verpflichtungen informiert
- Bei Nichterfüllung der rechtlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder
- Dynamischer Markt durch starken Wettbewerb
Eine aktuelle Marktumfrage von Techem offenbart signifikante Informationsdefizite rund um den Energieausweis. Während Geschäftskunden vergleichsweise gut informiert sind (87 % der Befragten gaben an, sich gut bzw. sehr gut informiert zu fühlen), zeigt sich besonders bei privat Vermietenden ein gravierender Aufklärungsbedarf, speziell im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen.
Die Umfrage des Energiedienstleisters macht deutlich: Ein Großteil der privat Vermietenden (57 %) wünscht sich mehr Informationen darüber, wie oft ein Energieausweis erneuert werden muss (56 %), wann er genau erforderlich ist (55 %), welche Dokumente für die Erstellung notwendig sind (53 %) und wie sich gesetzliche Änderungen auswirken (52 %). Zudem sind sich viele über die Konsequenzen bei fehlendem Ausweis, die üblichen Kosten für die Erstellung oder die verschiedenen Arten von Energieausweisen im Unklaren.
Fehlt der richtige Energieausweis, drohen Vermietenden empfindliche Geldstrafen
Der Energieausweis kann als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnenden über einen Zeitraum von drei Jahren und ist relativ einfach zu erstellen, da er auf vorhandenen Daten basiert. Der Bedarfsausweis hingegen wird auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Bausubstanz, der Heizungsanlage und anderer Faktoren erstellt. Er gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, unabhängig vom Nutzendenverhalten. Der Bedarfsausweis ist zwar aufwendiger in der Erstellung, bietet aber eine objektivere Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes. Erfüllen Vermietende nicht die gesetzlich geforderten Ausweispflichten, können empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig werden - selbst bei Unwissenheit.
Änderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Seit 2021 gelten neue Regeln für den Energieausweis
Es fällt auf, dass bei privat Vermietenden ein Großteil nicht ausreichend über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert ist - insbesondere über Änderungen, die im Mai 2021 auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten sind. Im Zuge dessen wurden die Anforderungen an die Datenerhebung für Energieausweise verschärft, die Nachweispflichten konkretisiert und in bestimmten Fällen die Fotodokumentation des Gebäudes verpflichtend. Ziel war es, die Genauigkeit der Angaben zu verbessern und den Ist-Zustand des Gebäudes genauer zu dokumentieren. Standardwerte dürfen seitdem nur noch unter bestimmten Bedingungen verwendet werden, um die Qualität und Aussagekraft des Energieausweises zu gewährleisten.
"Im Kontext der Energiewende spielt der Energieausweis eine zentrale Rolle. Er ermöglicht es, den energetischen Zustand einer Immobilie transparent darzustellen und Potenziale für Sanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren. Dies kann nicht nur den Wert der Immobilie steigern, sondern auch dazu anhalten, Maßnahmen zu ergreifen, welche langfristig die Betriebskosten senken können", kommentiert Nicolai Kuß, CSO von Techem.
Dynamisches Marktumfeld durch starke Konkurrenz und hohe Wechselbereitschaft
Durch die Offenlegung des Energiebedarfs werden Anreize für Investitionen in energieeffiziente Technologien geschaffen und das Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gefördert. Der Markt für die Erstellung von Energieausweisen ist durch eine Vielzahl von Anbietern aus verschiedenen Branchen gekennzeichnet, darunter unter anderem Messdienstleister, Energieberatungen, Energiedienstleister und Online-Anbieter. Der hohe Konkurrenzdruck im Zusammenspiel mit einer hohen Wechselbereitschaft auf Seiten der Vermietenden - eine große Offenheit gegenüber eines Anbieterwechsels war bei 69 % der privat Vermietenden zu verzeichnen, bei Geschäftskunden lag dieser Wert sogar bei 84 % - schaffen ein wettbewerbsintensives, dynamisches Marktumfeld.
"Die Ergebnisse unserer Umfrage haben deutlich gemacht, dass Vermietende dringend verlässliche Informationen und ein höheres Maß an Transparenz benötigen, um den gesetzlichen Verpflichtungen rund um den Energieausweis gerecht zu werden", betont Nicolai Kuß. "Wir von Techem bieten sowohl gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden als auch privat Vermietenden ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot. So kann zum Beispiel direkt über unser Online-Portal (https://www.techem.com/de/de/immobilienservices/energieausweis) ein verbrauchsorientierter Energieausweis einfach und schnell erstellt werden."
Über die Befragung
Die vorliegende Umfrage wurde im Mai 2025 online durchgeführt. Befragt wurden 454 private Vermietende sowie 79 Geschäftskunden (gewerblich Vermietende und Verwaltende). Im Rahmen der quantitativen Erhebung standen der Informationsstand, der Informationsbedarf sowie das Verhalten bei der Nutzung und beim Anbieterwechsel im Fokus. Die Grundgesamtheiten der beiden Zielgruppen wurden anhand spezifischer Kriterien definiert.
Über Techem
Techem ist ein führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude. Die Leistungen des Unternehmens decken die Themen Energiemanagement und Ressourcenschutz, Wohngesundheit und Prozesseffizienz in Immobilien ab. Das Unternehmen wurde 1952 gegründet, ist heute mit über 4.200 Mitarbeitenden in 18 Ländern aktiv und hat mehr als 13 Millionen Wohnungen im Service. Techem bietet Effizienzsteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Wärme und Wasser in Immobilien sowie regenerative Versorgungskonzepte und -lösungen an. Als ein Marktführer in der Funkfernerfassung von Energieverbrauch in Wohnungen treibt Techem die Vernetzung und die digitalen Prozesse in Immobilien weiter voran. Moderne Multisensorgeräte sowie Funkrauchwarnmelder mit Ferninspektion, ein Messstellenbetrieb, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sowie Leistungen rund um die Verbesserung der Trinkwasserqualität in Immobilien ergänzen das Lösungsportfolio für die Wohnungs- und Gewerbeimmobilienwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie unter www.techem.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn (https://www.linkedin.com/company/techemde/).
Pressekontakt:
Janina Schmidt
Head of Corporate Communications
Techem Energy Services GmbH
Telefon: +49 (0) 174 / 744-4137
E-Mail: janina.schmidt@techem.de
Katharina Bathe-Metzler
Head of Sustainability, Communications & Public Affairs
Techem Energy Services GmbH
Telefon: +49 (0) 1522 / 413-6702
E-Mail: katharina.bathe-metzler@techem.de
Original-Content von: Techem GmbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/37900/6110023
- Besonders privat Vermietende sind nicht ausreichend über aktuelle gesetzliche Verpflichtungen informiert
- Bei Nichterfüllung der rechtlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder
- Dynamischer Markt durch starken Wettbewerb
Eine aktuelle Marktumfrage von Techem offenbart signifikante Informationsdefizite rund um den Energieausweis. Während Geschäftskunden vergleichsweise gut informiert sind (87 % der Befragten gaben an, sich gut bzw. sehr gut informiert zu fühlen), zeigt sich besonders bei privat Vermietenden ein gravierender Aufklärungsbedarf, speziell im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen.
Die Umfrage des Energiedienstleisters macht deutlich: Ein Großteil der privat Vermietenden (57 %) wünscht sich mehr Informationen darüber, wie oft ein Energieausweis erneuert werden muss (56 %), wann er genau erforderlich ist (55 %), welche Dokumente für die Erstellung notwendig sind (53 %) und wie sich gesetzliche Änderungen auswirken (52 %). Zudem sind sich viele über die Konsequenzen bei fehlendem Ausweis, die üblichen Kosten für die Erstellung oder die verschiedenen Arten von Energieausweisen im Unklaren.
Fehlt der richtige Energieausweis, drohen Vermietenden empfindliche Geldstrafen
Der Energieausweis kann als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnenden über einen Zeitraum von drei Jahren und ist relativ einfach zu erstellen, da er auf vorhandenen Daten basiert. Der Bedarfsausweis hingegen wird auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Bausubstanz, der Heizungsanlage und anderer Faktoren erstellt. Er gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, unabhängig vom Nutzendenverhalten. Der Bedarfsausweis ist zwar aufwendiger in der Erstellung, bietet aber eine objektivere Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes. Erfüllen Vermietende nicht die gesetzlich geforderten Ausweispflichten, können empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig werden - selbst bei Unwissenheit.
Änderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Seit 2021 gelten neue Regeln für den Energieausweis
Es fällt auf, dass bei privat Vermietenden ein Großteil nicht ausreichend über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert ist - insbesondere über Änderungen, die im Mai 2021 auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten sind. Im Zuge dessen wurden die Anforderungen an die Datenerhebung für Energieausweise verschärft, die Nachweispflichten konkretisiert und in bestimmten Fällen die Fotodokumentation des Gebäudes verpflichtend. Ziel war es, die Genauigkeit der Angaben zu verbessern und den Ist-Zustand des Gebäudes genauer zu dokumentieren. Standardwerte dürfen seitdem nur noch unter bestimmten Bedingungen verwendet werden, um die Qualität und Aussagekraft des Energieausweises zu gewährleisten.
"Im Kontext der Energiewende spielt der Energieausweis eine zentrale Rolle. Er ermöglicht es, den energetischen Zustand einer Immobilie transparent darzustellen und Potenziale für Sanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren. Dies kann nicht nur den Wert der Immobilie steigern, sondern auch dazu anhalten, Maßnahmen zu ergreifen, welche langfristig die Betriebskosten senken können", kommentiert Nicolai Kuß, CSO von Techem.
Dynamisches Marktumfeld durch starke Konkurrenz und hohe Wechselbereitschaft
Durch die Offenlegung des Energiebedarfs werden Anreize für Investitionen in energieeffiziente Technologien geschaffen und das Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gefördert. Der Markt für die Erstellung von Energieausweisen ist durch eine Vielzahl von Anbietern aus verschiedenen Branchen gekennzeichnet, darunter unter anderem Messdienstleister, Energieberatungen, Energiedienstleister und Online-Anbieter. Der hohe Konkurrenzdruck im Zusammenspiel mit einer hohen Wechselbereitschaft auf Seiten der Vermietenden - eine große Offenheit gegenüber eines Anbieterwechsels war bei 69 % der privat Vermietenden zu verzeichnen, bei Geschäftskunden lag dieser Wert sogar bei 84 % - schaffen ein wettbewerbsintensives, dynamisches Marktumfeld.
"Die Ergebnisse unserer Umfrage haben deutlich gemacht, dass Vermietende dringend verlässliche Informationen und ein höheres Maß an Transparenz benötigen, um den gesetzlichen Verpflichtungen rund um den Energieausweis gerecht zu werden", betont Nicolai Kuß. "Wir von Techem bieten sowohl gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden als auch privat Vermietenden ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot. So kann zum Beispiel direkt über unser Online-Portal (https://www.techem.com/de/de/immobilienservices/energieausweis) ein verbrauchsorientierter Energieausweis einfach und schnell erstellt werden."
Über die Befragung
Die vorliegende Umfrage wurde im Mai 2025 online durchgeführt. Befragt wurden 454 private Vermietende sowie 79 Geschäftskunden (gewerblich Vermietende und Verwaltende). Im Rahmen der quantitativen Erhebung standen der Informationsstand, der Informationsbedarf sowie das Verhalten bei der Nutzung und beim Anbieterwechsel im Fokus. Die Grundgesamtheiten der beiden Zielgruppen wurden anhand spezifischer Kriterien definiert.
Über Techem
Techem ist ein führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude. Die Leistungen des Unternehmens decken die Themen Energiemanagement und Ressourcenschutz, Wohngesundheit und Prozesseffizienz in Immobilien ab. Das Unternehmen wurde 1952 gegründet, ist heute mit über 4.200 Mitarbeitenden in 18 Ländern aktiv und hat mehr als 13 Millionen Wohnungen im Service. Techem bietet Effizienzsteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Wärme und Wasser in Immobilien sowie regenerative Versorgungskonzepte und -lösungen an. Als ein Marktführer in der Funkfernerfassung von Energieverbrauch in Wohnungen treibt Techem die Vernetzung und die digitalen Prozesse in Immobilien weiter voran. Moderne Multisensorgeräte sowie Funkrauchwarnmelder mit Ferninspektion, ein Messstellenbetrieb, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sowie Leistungen rund um die Verbesserung der Trinkwasserqualität in Immobilien ergänzen das Lösungsportfolio für die Wohnungs- und Gewerbeimmobilienwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie unter www.techem.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn (https://www.linkedin.com/company/techemde/).
Pressekontakt:
Janina Schmidt
Head of Corporate Communications
Techem Energy Services GmbH
Telefon: +49 (0) 174 / 744-4137
E-Mail: janina.schmidt@techem.de
Katharina Bathe-Metzler
Head of Sustainability, Communications & Public Affairs
Techem Energy Services GmbH
Telefon: +49 (0) 1522 / 413-6702
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